Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

für die über den Webshop "Tragrollen24" der Siegbert Spohr GmbH geschlossene Verträge

- Version 1, Stand vom 01. Oktober 2016 -

 

 

A) Präambel

Die nachfolgenden Allgemeinen Bedingungen gelten für Verträge über den Kauf von Waren, die über den Webshop "Tragrollen 24" (www.tragrollen24.de) zwischen der Siegbert Spohr GmbH, Am Korreshof 1-3, 40822 Mettmann, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 13473, vertreten durch den Geschäftsführer Hansjörg Spohr, USt-Identifikations-Nr.: DE177079130, - im Folgenden: "Anbieterin" - und den in § 1 Abs. 1 bezeichneten "Kunden" geschlossen werden (i.F. "AGB Webshop").

 

B) Inhaltsübersicht

§ 1

Geltungsbereich

 

§ 2

Registrierung  und Freischaltung der Kunden

 

§ 3

Vertragsschluss

 

§ 4

Warenverfügbarkeit

 

§ 5

Erfüllungsort, Lieferung, Gefahrübergang

 

§ 6

Teilleistungen der Anbieterin

 

§ 7

Zurückbehaltungsrecht

 

§ 8

Preise

 

§ 9

Zahlung, Schuldnerverzug des Kunden, Aufrechnung

 

§ 10

Eigentumsvorbehalt

 

§ 11

Schuldnerverzug der Anbieterin

 

§ 12

Gewährleistung

 

§ 13

Haftung auf Schadensersatz wegen Verschuldens

 

§ 14

Urheberrecht & Geistiges Eigentum

 

§ 15

Schlussbestimmungen

 

 

 

C) Inhalt

 

§ 1 – Geltungsbereich

  1. Das Angebot des Webshops "Tragrollen 24" richtet sich allein an voll geschäftsfähige, in der Europäischen Union ansässige Unternehmer i.S.d. § 14 Abs. 1 BGB, die für die Benutzung des Webshops registriert und von der Anbieterin zur Benutzung zugelassen sind, i.F. "Kunden". Beschränkt geschäftsfähige Personen und Verbraucher i.S.d. § 13 BGB sind von der Benutzung des Webshops "Tragrollen 24" ausgeschlossen.
  2. Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Anbieterin und einem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden AGB Webshop in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Dies gilt auch dann, wenn sich die Anbieterin und der Kunde ursprünglich, auch im Rahmen eigener Geschäftsbedingungen, anderweitig geeinigt hatten.
  3. Die AGB Webshop gelten auch für zukünftige Geschäfte, die zwischen der Anbieterin und einem Kunden über den Webshop "Tragrollen 24" geschlossen werden - auch dann, wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden.
  4. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, die Anbieterin stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

 

§ 2 - Registrierung und Freischaltung der Kunden

  1. Zur Benutzung des Webshops "Tragrollen 24" ist die vorherige Registrierung des Kunden bei der Anbieterin notwendig. Hierzu muss der Kunde der Anbieterin seine Adressdaten bereitstellen, wobei mindestens Firma, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Vor- und Nachname (im Fall juristischer Personen des Vertreters), postalische Adresse und eine E-Mail-Adresse des Kunden anzugeben sind. Darüber hinaus muss der Kunde zur Registrierung im Webshop der Anbieterin seine Anmeldedaten, d.h. eine E-Mail-Adresse und ein von ihm zu wählendes Passwort, hinterlegen. Sobald der Kunde die Registrierung abgeschlossen hat, erhält er eine E-Mail von der Anbieterin, in der sie zunächst nur den Zugang der Daten bestätigt. Die Anbieterin überprüft sodann die vom Kunden an sie übermittelten Daten und schaltet den Kunden, sofern er die Kriterien des § 1 Abs. 1 dieser AGB Webshop erfüllt, für die Benutzung des Webshops frei. Über die Freischaltung wird der Kunde ggf. erneut per E-Mail informiert.
  2. Ein Anspruch des Kunden auf Zulassung besteht nicht. Die Anbieterin behält sich ausdrücklich vor, auch solche Kunden von der Benutzung des Webshops auszuschließen, die die Kriterien des § 1 Abs. 1 dieser AGB Webshop erfüllen.
  3. Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm angegebenen Daten korrekt sind und dass er über die von ihm angegebene postalische und elektronische Adresse permanent erreichbar ist. Er hat dafür zu sorgen, dass ihm Nachrichten und Erklärungen der Anbieterin jederzeit zugehen können.
  4. Die Anbieterin behält sich das Recht vor, einen Kunden jederzeit ohne Angaben von Gründen von der Benutzung des Webshops auszuschließen.

 

§ 3 - Vertragsschluss

  1. Der Kunde kann aus dem Sortiment der Anbieterin diverse Produkte auswählen und diese durch Betätigung des Buttons "In den Warenkorb" in einem sog. Warenkorb ablegen. Nach dem Betätigen des Buttons "In den Warenkorb", wird ihm der Inhalt des Warenkorbs angezeigt und der Kunde wird zur Auswahl einer Versand- und Zahlungsart aufgefordert. In einem weiteren Schritt "Zur Kasse" gelangt der Kunde auf die folgende Seite und muss die hinterlegte Liefer- und Rechnungsadresse überprüfen. Mit dem Button "Weiter" gelangt der Kunde auf eine Übersichtseite der Bestellung. Hier muss der Kunde nochmals den Inhalt seiner Bestellung überprüfen. Betätigt er anschließend den Button "Kaufen" gibt er einen verbindlichen Antrag zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Produkte ab. Vor Abschicken der Bestellung kann der Kunde die Daten jederzeit ändern und einsehen; er kann gewählte Produkte aus dem Warenkorb löschen oder ihre Anzahl verändern. Der Antrag kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Kunde durch Betätigung des Buttons „AGB akzeptieren“ diese AGB Webshop akzeptiert und dadurch in seinen Antrag aufgenommen hat.
  2. Die Anbieterin schickt dem Kunden sodann eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Bestellung des Kunden nochmals aufgeführt wird und die der Kunde über die Funktion „Drucken“ ausdrucken kann. Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung des Kunden bei der Anbieterin eingegangen ist. Sie stellt keine Annahme des Antrags dar. Der Vertrag kommt erst durch die Abgabe der Annahmeerklärung durch die Anbieterin zustande. Diese Erklärung wird die Anbieterin regelmäßig durch Versendung einer gesonderten E-Mail (Auftragsbestätigung) abgeben. Die Anbieterin kann das Angebot des Kunden jedoch auch durch Versendung der bestellten Produkte annehmen.
  3. Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch.
  4. Die derzeit gültigen AGB Webshop können vom Kunden jederzeit auf der unter www.tragrollen24.de/Allgemeine-Geschaeftsbedingungen erreichbaren Website abgerufen und ausgedruckt werden.

 

§ 4 – Warenverfügbarkeit

  1. Ist die vom Kunden bestellte Ware bzw. ein Teil von ihr zum Zeitpunkt der Bestellung dauerhaft bzw. vorübergehend nicht verfügbar, teilt die Anbieterin dem Kunden dies unverzüglich per E-Mail mit.
  2. Ist die gesamte vom Kunden bestellte Ware nicht verfügbar, sieht die Anbieterin von einer Annahme des entsprechenden Angebots ab, sodass ein Kaufvertrag nicht zustande kommt.
  3. Ist nur ein Teil der vom Kunden bestellten Produkte nicht verfügbar, ist die Anbieterin jedoch dazu berechtigt, das Angebot des Kunden jedenfalls insoweit anzunehmen, als die von ihm bestellte Ware verfügbar ist. Dies gilt nicht, wenn
    1. der Kunde gegenüber der Anbieterin ausdrücklich erklärt hat, nur an einer vollständigen Lieferung der Ware insgesamt interessiert zu sein;
    2. wenn die Bestellung der einzelnen Warenteile offensichtlich voneinander abhängt.

 

§ 5 - Erfüllungsort, Lieferung, Gefahrübergang

  1. Erfüllungsort ist grundsätzlich das Auslieferungslager der Anbieterin in 40822 Mettmann, Deutschland (Auslieferungslager).
  2. Die Anbieterin liefert die bestellte Ware, indem sie die Ware dem Kunden zum vereinbarten Zeitpunkt (Liefertermin) oder innerhalb des vereinbarten Zeitraums (Lieferfrist) im Auslieferungslager zur Verfügung stellt (Lieferung). Die Anbieterin ist weder dazu verpflichtet, die Ware zu verpacken, noch sie zu verladen. Sie ist ferner nicht dazu verpflichtet, die Ware zur Ausfuhr freizumachen oder sonstige Aufwendungen und Kosten der Ausfuhr bzw. ihrer Vorbereitung zu tragen. Die Anbieterin wird den Kunden jedoch ggf. in angemessener Art und Weise bei der Ausfuhr unterstützen. Der Kunde stellt die Anbieterin von allen hierbei ggf. entstehenden Kosten und Aufwendungen frei.
  3. Haben die Parteien vereinbart, dass die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden zu ihm oder einen von ihm benannten Dritten versendet werden soll (Versendung), wird die Anbieterin einen Frachtführer ihrer Wahl auf Rechnung des Kunden mit der Beförderung der Ware beauftragen. Die Anbieterin ist auch berechtigt, die Ware auf dessen Gefahr selbst zum Kunden zu befördern. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, die Anbieterin angemessen für ihren Aufwand zu entschädigen. Erfolgt die Versendung der Ware direkt vom Auslieferungslager eines Erfüllungsgehilfen der Anbieterin aus, liegen der Erfüllungs- und der Lieferort abweichend von Absatz 1 und 2 dort. Die Anbieterin wird den Kunden in derartigen Fällen schriftlich über den abweichenden Erfüllungsort informieren.
  4. Der Kunde hat der Anbieterin auf Verlangen einen angemessenen Nachweis der Warenübernahme zu erbringen.
  5. Unabhängig davon, wie die Ware zum Kunden befördert wird, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden über, sobald die Anbieterin die Ware gemäß Absatz 2 geliefert hat (Gefahrübergang).
  6. Kann die Ware infolge von Umständen, die die Anbieterin nicht zu vertreten hat, nicht zu dem zum vereinbarten Zeitpunkt oder innerhalb des vereinbarten Zeitraums versandt, transportiert oder abgenommen werden, so trägt der Kunde die Kosten der auf seine Gefahr erfolgenden Lagerung. Der Kunde wird unverzüglich über die Verzögerung unterrichtet.
  7. Liefertermine bezeichnen grundsätzlich den Zeitpunkt, Lieferfristen grundsätzlich den Zeitraum der Zurverfügungstellung der Ware im Auslieferungslager zur Abholung durch den Kunden. Davon abweichend bezeichnen sie den Zeitpunkt bzw. den Zeitraum der Zurverfügungstellung der Ware im Auslieferungslager der Anbieterin bzw. ihrer Erfüllungsgehilfen zur voraussichtlichen Abholung durch den Frachtführer, wenn die Parteien Versendung vereinbart haben. Im Webshop und in der Auftragsbestätigung angegebene Liefertermine und -fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart worden ist. Die Einhaltung der Liefertermine und -fristen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus, insb. die ggf. zu erbringende (anteilige) Zahlung des Kaufpreises.
  8. Die Anbieterin haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die die Anbieterin nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse der Anbieterin die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist die Anbieterin zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Lieferfristen oder verschieben sich die Liefertermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Kunden infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber der Anbieterin vom Vertrag zurücktreten.

 

§ 6 - Teilleistungen der Anbieterin

Im Fall des Kaufs mehrerer Waren im Rahmen nur einer Bestellung ist die Anbieterin zu einer oder mehreren Teilleistungen berechtigt, wenn die Teilleistung objektiv im Interesse des Kunden liegt, die zeitnahe Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und dem Kunden hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen (es sei denn, der Kunde erklärt sich zur Übernahme dieser Kosten bereit).

 

§ 7 – Zurückbehaltungsrecht

Die Anbieterin ist berechtigt, bestellte Ware solange zurückzubehalten, bis der Kunde sämtliche fälligen Forderungen der Anbieterin gegen ihn erfüllt hat.

 

§ 8 – Preise

  1. Bei den im Webshop angegebenen Preisen handelt es sich um den Bruttopreis der jeweiligen  Ware ohne Verpackung in EURO bei Abholung im Auslieferungslager der Anbieterin in 40822 Mettmann, Deutschland.
  2. Wird die Ware auf Wunsch des Kunden versendet, erhöhen sich die angegeben Preise um die vom Kunden zu tragenden Versand- und Transportkosten, zu denen ggf. auch die Verpackungskosten zählen. Die entsprechenden Kosten werden dem Kunden bei Bestellung im Webshop angezeigt.
  3. Ggf. hinzutretende Zölle, Steuern und Abgaben, sowie die bei der Ausfuhr fälligen Kosten der Zollformalitäten hat der Kunde zu tragen. Dies gilt insbesondere bzgl. der Umsatzsteuer, die stets zu den im Webshop angegebenen Preisen hinzutritt.
  4. Nach Vertragsschluss eintretende, unvorhersehbare und von der Anbieterin nicht zu vertretende Umstände, die Einfluss auf preisbildende Faktoren haben – z.B. Erhöhungen von Frachtsätzen, Versicherungsprämien und dergleichen, Erhebungen neuer oder Erhöhung bestehender staatliche Abgaben – berechtigen die Anbieterin zu einer entsprechenden Änderung des Kaufpreises.

§ 9 - Zahlung, Schuldnerverzug des Kunden, Aufrechnung

  1. Bei der ersten Bestellung eines Kunden im Webshop "Tragrollen 24" ist der Kaufpreis mit Zugang der Vorkasse-Rechnung fällig. Die Vorkasse-Rechnung erhält der Kunde zusammen mit der Auftragsbestätigung.
  2. Ab der zweiten Bestellung ist der Kaufpreis innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen Bei nicht fristgerechtem Zahlungseingang gerät der Kunde in Verzug, ohne dass es hierzu einer Mahnung durch die Anbieterin bedarf. Der Kunde hat seine Schuld im Fall des Verzugs mit 10% über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Hat die Anbieterin nur eine Teilleistung erbracht, gerät der Kunde auch nur insoweit in Verzug.
  3. Soweit mit dem Kunden nicht anders vereinbart, sind alle Rechnungen mit einem Betrag ab EUR 20.000,- (inkl. der Umsatzsteuer) wie folgt zu zahlen:
    1. Ein Drittel des Rechnungsbetrags ist anzuzahlen. Die Anzahlung wird mit Zugang der Auftragsbestätigung, der eine entsprechende Vorkasse-Rechnung beigefügt ist, fällig.
    2. Ein weiteres Drittel des Rechnungsbetrags wird bei Lieferbereitschaft (vor Lieferung) fällig. Die Anbieterin zeigt dem Kunden die Lieferbereitschaft schriftlich an und fordert ihn unter Beifügung einer weiteren Vorkasse-Rechnung zur Zahlung auf.
    3. Sobald die Anbieterin zwei Drittel des Rechnungsbetrags erhalten hat, liefert sie die bestellte Ware. Über den Gesamtbetrag stellt die Anbieterin sodann eine Abschlussrechnung. Noch ausstehende Restbeträge sind innerhalb von 30 Tagen ab Zugang der Abschlussrechnung an die Anbieterin zu zahlen.
  4. Die Aufrechnung der Kaufpreisforderung der Anbieterin gegen eine Forderung des Kunden ist nur dann zulässig, wenn die Gegenforderung rechtskräftig festgestellt worden ist oder von der Anbieterin nicht bestritten wird.
  5. Bei allen Zahlungen ist die in der (Vorkasse-) Rechnung ausgewiesene Vorgangsnummer anzugeben.

 

§ 10 - Eigentumsvorbehalt

  1. Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt Eigentum der Anbieterin bis alle Forderungen erfüllt sind, die der Anbieterin gegen den Kunden jetzt oder zukünftig zustehen, und zwar einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent. Sofern sich der Kunde vertragswidrig verhält – insbesondere sofern er mit der Zahlung einer Entgeltforderung in Verzug gekommen ist –, hat die Anbieterin das Recht, die Vorbehaltsware zurückzunehmen, nachdem sie dem Kunden eine angemessene Frist zur Leistung gesetzt hat. Die für die Rücknahme anfallenden Transportkosten trägt der Kunde. Sofern die Anbieterin die Vorbehaltsware zurücknimmt, stellt dies einen Rücktritt vom Vertrag dar. Ebenfalls einen Rücktritt vom Vertrag stellt es dar, wenn die Anbieterin die Vorbehaltsware pfändet. Von der Anbieterin zurückgenommene Vorbehaltsware darf sie verwerten. Der Erlös der Verwertung wird mit denjenigen Beträgen verrechnet, die der Kunde die Anbieterin schuldet, nachdem sie einen angemessenen Betrag für die Kosten der Verwertung abgezogen hat.
  2. Der Kunde muss die Vorbehaltsware pfleglich behandeln. Er muss sie auf seine Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich werden, muss der Kunde diese Arbeiten auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.(a) Der Kunde darf die Vorbehaltsware verwenden und im ordentlichen Geschäftsgang weiterveräußern, solange er nicht in Zahlungsverzug ist. Er darf die Vorbehaltsware jedoch nicht verpfänden oder sicherungshalber übereignen. Die Entgeltforderungen des Kunden gegen seine Abnehmer aus einem Weiterverkauf der Vorbehaltsware sowie diejenigen Forderungen des Kunden bezüglich der Vorbehaltsware, die aus einem sonstigen Rechtsgrund gegen seine Abnehmer oder Dritte entstehen (insbesondere Forderungen aus unerlaubter Handlung und Ansprüche auf Versicherungsleistungen) und zwar einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an die Anbieterin ab. Die Anbieterin nimmt diese Abtretung an.

(b) Der Kunde darf die an die Anbieterin abgetretenen Forderungen auf seine Rechnung im eigenen Namen für den Anbieter einziehen, solange die Anbieterin diese Ermächtigung nicht widerruft. Sein Recht, diese Forderungen selbst einzuziehen, wird dadurch nicht berührt; allerdings wird die Anbieterin die Forderungen nicht selbst geltend machen und die Einzugsermächtigung nicht widerrufen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt.

(c) Sofern sich der Kunde jedoch vertragswidrig verhält – insbesondere sofern er mit der Zahlung einer Entgeltforderung in Verzug gekommen ist –, kann die Anbieterin vom Kunden verlangen, dass dieser ihm die abgetretenen Forderungen und die jeweiligen Schuldner bekannt gibt, den jeweiligen Schuldnern die Abtretung mitteilt und der Anbieterin alle Unterlagen aushändigt sowie alle Angaben macht, die die Anbieterin zur Geltendmachung der Forderungen benötigt.

  1.  (a) Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Kunden wird immer für die Anbieterin vorgenommen. Wenn die Vorbehaltsware mit anderen Sachen verarbeitet wird, die nicht der Anbieterin gehören, so erwirbt die Anbieterin Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsendbetrag inklusive der Umsatzsteuer) zu den anderen verarbeiteten Sachen im Zeitpunkt der Verarbeitung. Im Übrigen gilt für die durch Verarbeitung entstehende neue Sache das Gleiche wie für die Vorbehaltsware.

(b) Wird die Vorbehaltsware mit anderen Sachen, die nicht der Anbieterin gehören, untrennbar verbunden oder vermischt, so erwirbt die Anbieterin Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsendbetrag inklusive der Umsatzsteuer) zu den anderen verbundenen oder vermischten Sachen im Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung. Wird die Vorbehaltsware in der Weise verbunden oder vermischt, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, sind der Kunde und die Anbieterin sich bereits jetzt einig, dass der Kunde der Anbieterin anteilsmäßig Miteigentum an dieser Sache überträgt. Die Anbieterin nimmt diese Übertragung an.

(c) Das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum an einer Sache wird der Kunde für die Anbieterin verwahren.

 

  1. Bei Pfändungen der Vorbehaltsware durch Dritte oder bei sonstigen Eingriffen Dritter muss der Kunde auf das Eigentum der Anbieterin hinweisen und die Anbieterin unverzüglich schriftlich benachrichtigen, damit dieser ihre Eigentumsrechte durchsetzen kann. Sofern der Dritte die der Anbieterin in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten nicht zu erstatten vermag, haftet hierfür der Kunde.
  1. Wenn der Kunde dies verlangt, ist die Anbieterin verpflichtet, die ihr zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, als deren realisierbarer Wert den Wert der offenen Forderungen der Anbieterin gegen den Kunden um mehr als 10 % übersteigt. die Anbieterin darf dabei jedoch die freizugebenden Sicherheiten auswählen.

 

§ 11 - Schuldnerverzug der Anbieterin

Abweichend von § 323 Abs. 2 BGB ist der Kunde im Fall des Schuldnerverzugs der Anbieterin nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn er der Anbieterin vorher eine angemessene Frist zur Leistung gesetzt hat. Die Haftung der Anbieterin auf Ersatz eines etwaigen Verzugsschadens des Kunden ist nach Maßgabe des § 13 dieser AGB Webshop beschränkt.

 

§ 12 – Gewährleistung

  1. Die Rechte des Kunden auf Mängelgewährleistung bei Kauf von Neuware bestimmen sich nach den folgenden Vorschriften. Im Übrigen gilt das gesetzliche Mängelgewährleistungsrecht.
  2. Die vereinbarte Beschaffenheit der zu lieferenden Ware bestimmt sich ausschließlich nach den Angaben der Anbieterin innerhalb der jeweiligen Warenbeschreibung im Webshop "Tragrollen24"; hierzu zählen nicht die jeweiligen Warenabbildungen. Eine Garantie für die Beschaffenheit der zu liefernden Ware übernimmt die Anbieterin nicht. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit der Ware nicht beeinträchtigen.
  3. Mengenmäßige Abweichungen kann der Kunde nicht beanstanden, wenn sie sich im handelsüblichen Rahmen halten. Als handelsüblich gelten jedenfalls Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 %.
  4. Unwesentliche, zumutbare Abweichungen in den Abmessungen und Ausführungen berechtigen nicht zu Beanstandungen, es sei denn, dass die Einhaltung von Maßen, Farbtönen usw. ausdrücklich vereinbart worden ist.
  5. Die gelieferte Ware ist unverzüglich nach Ablieferung an den Kunden oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Sie gilt hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar gewesen wären, als vom Kunden genehmigt, wenn der Anbieterin nicht binnen sieben Werktagen nach Ablieferung eine schriftliche Mängelrüge zugeht. Hinsichtlich anderer Mängel gilt die gelieferte Ware als vom Kunden genehmigt, wenn die Mängelrüge der Anbieterin nicht binnen sieben Werktagen nach dem Zeitpunkt zugeht, in dem sich der Mangel zeigte; war der Mangel für den Kunden bei normaler Verwendung bereits zu einem früheren Zeitpunkt erkennbar, ist jedoch dieser frühere Zeitpunkt für den Beginn der Rügefrist maßgeblich. Auf Verlangen der Anbieterin ist beanstandete Ware frachtfrei an sie zurückzusenden.
  6. Zur Aufrechterhaltung seiner Gewährleistungsrechte ist der Kunde auch verpflichtet, die Anbieterin über seitens seiner Kunden ihm gegenüber gerügten Mängeln unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt der Kunde eine solche Mitteilung, findet § 377 HGB entsprechende Anwendung.
  7. Liegt bei Übergang der Gefahr auf den Kunden ein von der Anbieterin zu vertretender Mangel vor und hat der Kunde diesen Mangel fristgerecht gerügt, so ist die Anbieterin nach ihrer (innerhalb angemessener Frist zu treffenden) Wahl zur Beseitigung des Mangels oder gegen Rückgewähr der mangelhaften Ware zur Ersatzlieferung oder Neuherstellung (Nacherfüllung) berechtigt. Die Anbieterin trägt die Kosten der Nacherfüllung, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass der gelieferte Gegenstand nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Hat der Kunde die Ware eingebaut, hat er sie ggf. zum Zwecke der Nacherfüllung auf eigene Kosten aus- und die Ersatzware einzubauen; für diese Kosten steht die Anbieterin nicht ein.
  8. Bei Mängeln von Bauteilen anderer Hersteller, die die Anbieterin aus lizenzrechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht beseitigen kann, wird die Anbieterin nach ihrer Wahl ihre Gewährleistungsansprüche gegen die Hersteller und Lieferanten für Rechnung des Kunden geltend machen oder an den Kunden abtreten. Gewährleistungsansprüche gegen die Anbieterin bestehen bei derartigen Mängeln unter den sonstigen Voraussetzungen und nach Maßgabe dieser AGB Webshop nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen den Hersteller und Lieferanten erfolglos war oder, beispielsweise aufgrund einer Insolvenz, aussichtslos ist. Während der Dauer des Rechtsstreits ist die Verjährung der betreffenden Gewährleistungsansprüche des Kundens gegen den Anbieter gehemmt.
  9. Die Mängelansprüche entfallen, wenn der Kunde die gelieferte Ware ohne die Zustimmung des Anbieters ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Kunde die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen.
  10. Beruht ein Mangel auf dem Verschulden der Anbieterin, kann der Kunde unter den in § 13 bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz verlangen.
  11. Die Gewährleistungsansprüche des Kunden verjähren innerhalb von 12 Monaten ab Lieferung, soweit es nicht um Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen der Anbieterin oder ihrer Erfüllungsgehilfen handelt. Diese Frist gilt - unter den Voraussetzungen des S. 1 - auch für etwaige Ansprüche des Kunden auf  Ersatz von Mangelfolgeschäden.
  12. Bei Lieferung von Tragrollen bezieht sich die Gewährleistungsfrist von 12 Monaten auf den Einsatz der Tragrollen im Einschichtbetrieb. Die derzeit gültige Gewährleistung für Tragrollen können vom Kunden jederzeit auf der unter www.tragrollen24.de/Allgemeine-Geschaeftsbedingungen erreichbaren Website abgerufen und ausgedruckt werden.
  13. Bei Lieferung von Mustern / Warenmustern übernehmen wir keine Gewährleistung auf fehlgeschlagene Versuche oder den daraus entstandenen Folgekosten.

 

§ 13 - Haftung auf Schadensersatz wegen Verschuldens

  1. Die Haftung der Anbieterin auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieses § 13 eingeschränkt.
  2. Die Anbieterin haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit ihrer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen Lieferung der Ware, deren Freiheit von Rechtsmängeln sowie solchen Sachmängeln, die ihre Funktionsfähigkeit oder Gebrauchstauglichkeit mehr als nur unerheblich beeinträchtigen, sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Kunden die vertragsgemäße Verwendung der gelieferten Ware ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben von Personal des Kunden oder den Schutz von dessen Eigentum vor erheblichen Schäden bezwecken.
  3. Soweit die Anbieterin gemäß § 13 Abs. 2 dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die die Anbieterin bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die sie bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln der gelieferten Ware sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung gelieferten Ware typischerweise zu erwarten sind.
  4. Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist die Ersatzpflicht der Anbieterin für Sachschäden und daraus resultierende weitere Vermögensschäden auf einen Betrag von EUR 2.000.000,- je Schadensfall (entsprechend der derzeitigen Deckungssumme der Produkthaftpflichtversicherung oder Haftpflichtversicherung der Siegbert Spohr GmbH) beschränkt, auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.
  5. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen der Anbieterin.
  6. Soweit die Anbieterin technische Auskünfte gibt, etwa über Verarbeitungs- und Anwendungsmöglichkeiten der im Webshop "Tragrollen24" angebotenen Produkte, oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von ihr geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.  
  7. Die Einschränkungen dieses § 13 gelten nicht für die Haftung der Anbieterin wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

 

§ 14 - Urheberrecht & Eigentum

Die Anbieterin behält sich das Eigentum oder Urheberrecht an allen von ihr im Webshop "Tragrollen24" gezeigten Abbildungen und Texten, sowie ggf. an den dem Kunden zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen, Werkzeugen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Der Kunde darf diese Gegenstände und Dateien ohne ausdrückliche Zustimmung der Anbieterin weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Er hat diese Gegenstände und ggf. bei ihm gespeicherte Dateien auf Verlangen der Anbieterin vollständig an diese zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden. Ausgenommen hiervon ist die Speicherung elektronisch zur Verfügung gestellter Dateien zum Zwecke üblicher Datensicherung.

 

§ 15 – Schlussbestimmungen

  1. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen der Anbieterin und dem Kunden nach Wahl der Anbieterin Mettmann oder der Sitz des Kunden. Für Klagen gegen die Anbieterin ist in diesen Fällen jedoch Mettmann ausschließlicher Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.
  2. Die Beziehungen zwischen der Anbieterin und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG) gilt nicht.
  3. Soweit der Vertrag zwischen der Anbieterin und dem Kunden oder diese AGB Webshop Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser AGB Webshop vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.
  4. Die Regelung des § 15 Abs. 3 gilt auch für den Fall, dass etwaige Regelungslücken erst infolge einer vollständigen oder teilweisen Unwirksamkeit des Vertrages oder der AGB Webshop entstehen. Die Gültigkeit der übrigen Regelungen bleibt in diesem Fall jedoch unberührt.